Die Kindertagespflege
Meine Kindertagespflege

Die Kindertagespflege / Meine Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist eine gesetzliche, familiennahe und der Kita gleichgestellten Form der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Im Gegensatz zu größeren Betreuungseinrichtungen gilt diese Betreuungsform durch die enge Bindung an die kontinuierliche Bezugsperson als höchstpersönlich und zeichnet sich durch eine kleine Gruppengröße von bis zu 5 Kindern und eine familiennahe Atmosphäre aus. Sie richtet sich insbesondere an Kinder unter drei Jahren und bietet ein Umfeld, das Geborgenheit, Sicherheit und Nähe ermöglicht. Abhängig vom individuellen Entwicklungsstand des Kindes ist die Kindertagespflege flexibel und kann auch für ältere Kinder oder Kinder mit Einschränkungen eine vorteilhafte Betreuungsform sein.

Die Kindertagespflege verfolgt denselben gesetzlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag wie Kindertageseinrichtungen und arbeitet nach anerkannten Standards. Die Qualifizierung erfolgt auf Grundlage des QHB und beinhaltet die aktuellen Erkenntnisse der Kleinkindpädagogik. Stetige Fortbildungen in den Bereichen Pädagogik, Kinderschutz, Inklusion, Ernährung, Hygiene sowie zu speziellen Fachthemen gehören ebenfalls zum Berufsbild einer Kindertagespflegeperson. Die erforderliche Pflegeerlaubnis wird bei Erfüllung der benötigten Qualifikationen und Abnahme der Räumlichkeiten durch das zuständige Jugendamt periodisch ausgestellt.

Frühkindliche Bildung und individuelle Entwicklung sind zentrale Bestandteile der Kindertagespflege. Vielfältige Bildungsmöglichkeiten schließen auch die ganzheitliche Förderung der sozialen, emotionalen und sprachlichen Entwicklung ein. Dabei werden Zuwendung und Unterstützung entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft. Des Weiteren hat die Kindertagespflege den Anspruch, die Kinder in ihrer Persönlichkeit zu stärken. Das Wohl des Kindes steht dabei an oberster Stelle.

Meine Kindertagespflege erfolgt in externen, speziell für die Kindertagespflege gestalteten Räumen inklusive Gartenbereich. (Eine andere, gängige Form ist die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson. Auch ein Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen zu einer Großtagespflege mit bis zu 9 Kindern ist in NRW möglich.) Die Räumlichkeiten werden vom zuständigen Jugendamt und ggf. der örtlichen Bauaufsicht auf Eignung und Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen für eine Kindertagespflegeeinrichtung geprüft.

Zum Betreuungsumfang meiner Kindertagespflege gehört der spezielle Schwerpunkt Kindersport. Als zertifizierte Bewegungspädagogin für Kinder und Kindersport-Trainerin biete ich ein Bewegungs-/Sportprogramm für Kleinkinder, welches 2-mal wöchentlich in einer kleinen Sport-/Gymnastikhalle stattfindet.

Ich als Kindertagespflegeperson arbeite mit der örtlichen Kommune bzw. mit dem Jugendamt der Stadt Heiligenhaus zusammen. Jedes betreute Kind ist in der Kindertagespflege unfallversichert. Des Weiteren bin ich im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Qualitätsaspekte & Vorteile der Kindertagespflege

  • Pädagogische Arbeit nach anerkannten Standards mit einem gesetzlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag wie in Kindertageseinrichtungen.
  • Eine kleine, überschaubare Tagespflege in einer familiennahen Atmosphäre bietet vielfältige Förderangebote, abwechslungsreiche und flexible Aktivitäten und Ausflüge sowie einen intensiven Austausch mit den Eltern. Die kleine Gruppengröße sorgt u.a. für einen niedrigen Lärmpegel für geräuschempfindliche Kinder.
  • Die kontinuierliche, höchstpersönliche Bindungs- und Bezugsperson bietet den Kindern Sicherheit, Bindung und Vertrauen und schafft eine stabile Beziehung als Grundlage für frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse.
  • Die Kindertagespflege berücksichtigt den individuellen Entwicklungsstand sowie die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse des Kindes und bietet dementsprechend Unterstützung und eine flexible Förderung an.
  • Geprüfte und kindgerecht eingerichtete Räumlichkeiten.
  • Abwechslungsreiche Ernährung und unkomplizierte Rücksichtnahme auf Ernährungsbesonderheiten.
  • Regelmäßige Fortbildungen im Bereich der Pädagogik oder zu bestimmten Schwerpunkten wie z.B. Kinderschutz, Inklusion, Ernährung oder Hygiene.
  • In meiner Kindertagespflege biete ich einen speziell qualifizierten Schwerpunkt an: ein Bewegungs-/Sportprogramm für Kleinkinder.

Mein Konzept

Mein Konzept für die Kindertagespflege umfasst neben den hier genannten Themen weitere Bereiche der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie zusätzliche Fachkonzepte:

  • Pädagogische Grundhaltung & Werte
  • Gemeinsame Ziele
  • Individuelle Förderung & Entwicklungsbegleitung
  • Partizipation & Entwicklung sozialer Kompetenzen
  • Rituale, Struktur & Tagesablauf
  • Eingewöhnung
  • Bewegung & Kindersport (Fachkonzept)
  • Ernährung
  • Hygiene & Sauberkeitserziehung
  • Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Kinderschutzkonzept

Im Rahmen eines persönlichen Vorstellungsgesprächs erhalten Sie mein vollständiges Konzept, welches ich Ihnen dabei gerne ausführlich erläutere.

Finanzielle Förderung der Kindertagespflege

Auch die finanzielle Förderung der Kindertagespflege basiert auf dem SGB VIII und wird durch das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern und landesspezifische Regelungen umgesetzt. Eltern haben in der Regel ab dem 1. Lebensjahr des Kindes einen Rechtsanspruch auf Förderung, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch eine frühere Betreuung möglich ist. Die Durchführung dieser Aufgaben erfolgt durch die Gemeinde oder Kommune, in der die Eltern wohnhaft sind. In Bezug auf meine Kindertagespflege ist hier das Jugendamt der Stadt Heiligenhaus bzw. für angrenzende Kommunen die Jugendämter der Städte Velbert, Wülfrath, Mettmann, Ratingen oder Essen (z.B. Kettwig, Werden, Heidhausen) zuständig. Informationen zu den Elternbeiträgen sind ebenfalls bei den jeweiligen Kommunen zu finden. Die Berechnung richtet sich in der Regel nach dem Einkommen der Eltern und weicht normalerweise nicht / nicht relevant von der Berechnung für eine Kindertageseinrichtung ab.

Sollte in seltenen, besonderen Fällen keine oder nur eine eingeschränkte finanzielle Förderung gewährt werden, besteht alternativ auch die Möglichkeit einer privaten oder betrieblichen Kostenübernahme.

Sollten Sie sich für eine Betreuung Ihres Kindes in meiner Kindertagespflege entscheiden, schließen wir einen Betreuungsvertrag. Darüber hinaus stelle ich alle erforderlichen Anträge und Unterlagen für die Förderung der zuständigen Kommune bereit und reiche diese für Sie ein.

Quellen: Die Inhalte basieren auf Lerninhalten und Informationsmaterial aus dem Qualifikationskurs zur Kindertagespflegeperson der VHS Velbert/Heiligenhaus in Kooperation mit dem SKFM Velbert/Heiligenhaus, aus der Anschlussqualifizierung der AWO Mülheim an der Ruhr e.V. in Kooperation mit der Stadt Mülheim an der Ruhr, aus dem Zertifikatskurs „Inklusion im Elementarbereich“ der Evangelischen Stadtakademie Düsseldorf sowie auf Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI), des Bundesverbands für Kindertagespflege (BVKPT), des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), des Berufsverbands für Kindertagespflegepersonen NRW e.V. und des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII.