Die Kindertagespflege / Meine Kindertagespflege
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist eine gesetzliche, familiennahe und der Kita gleichgestellten Form der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Im Gegensatz zu größeren Betreuungseinrichtungen gilt diese Betreuungsform durch die enge Bindung an die kontinuierliche Bezugsperson als höchstpersönlich und zeichnet sich durch eine kleine Gruppengröße von bis zu 5 Kindern und eine familiennahe Atmosphäre aus. Sie richtet sich insbesondere an Kinder unter drei Jahren und bietet ein Umfeld, das Geborgenheit, Sicherheit und Nähe ermöglicht. Abhängig vom individuellen Entwicklungsstand des Kindes ist die Kindertagespflege flexibel und kann auch für ältere Kinder oder Kinder mit Einschränkungen eine vorteilhafte Betreuungsform sein.
Die Kindertagespflege verfolgt denselben gesetzlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag wie Kindertageseinrichtungen und arbeitet nach anerkannten Standards. Die Qualifizierung erfolgt auf Grundlage des QHB und beinhaltet die aktuellen Erkenntnisse der Kleinkindpädagogik. Stetige Fortbildungen in den Bereichen Pädagogik, Kinderschutz, Inklusion, Ernährung, Hygiene sowie zu speziellen Fachthemen gehören ebenfalls zum Berufsbild einer Kindertagespflegeperson. Die erforderliche Pflegeerlaubnis wird bei Erfüllung der benötigten Qualifikationen und Abnahme der Räumlichkeiten durch das zuständige Jugendamt periodisch ausgestellt.
Frühkindliche Bildung und individuelle Entwicklung sind zentrale Bestandteile der Kindertagespflege. Vielfältige Bildungsmöglichkeiten schließen auch die ganzheitliche Förderung der sozialen, emotionalen und sprachlichen Entwicklung ein. Dabei werden Zuwendung und Unterstützung entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft. Des Weiteren hat die Kindertagespflege den Anspruch, die Kinder in ihrer Persönlichkeit zu stärken. Das Wohl des Kindes steht dabei an oberster Stelle.
Meine Kindertagespflege erfolgt in externen, speziell für die Kindertagespflege gestalteten Räumen inklusive Gartenbereich. (Eine andere, gängige Form ist die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson. Auch ein Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen zu einer Großtagespflege mit bis zu 9 Kindern ist in NRW möglich.) Die Räumlichkeiten werden vom zuständigen Jugendamt und ggf. der örtlichen Bauaufsicht auf Eignung und Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen für eine Kindertagespflegeeinrichtung geprüft.
Zum Betreuungsumfang meiner Kindertagespflege gehört der spezielle Schwerpunkt Kindersport. Als zertifizierte Bewegungspädagogin für Kinder und Kindersport-Trainerin biete ich ein Bewegungs-/Sportprogramm für Kleinkinder, welches 2-mal wöchentlich in einer kleinen Sport-/Gymnastikhalle stattfindet.
Ich als Kindertagespflegeperson arbeite mit der örtlichen Kommune bzw. mit dem Jugendamt der Stadt Heiligenhaus zusammen. Jedes betreute Kind ist in der Kindertagespflege unfallversichert. Des Weiteren bin ich im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung.